Keine Entschädigung: Gericht sieht mobiles Internet nicht als lebenswichtig an

Mobiles Internet am Smartphone ist nicht entscheidend für die Lebensführung. Wegen eines kaputten Smartphones gibt es deshalb keine Nutzungsentschädigung, entschied das Landgericht Hagen. (Smartphone, Handy)
Quelle: Golem

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