Urheberrechtsverletzung: Wenn Eltern ihre Kinder decken, haften sie selbst

Wenn Eltern ihre Kinder nicht belasten wollen, haften sie selbst. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Bundesverfassungsgericht eine gleichlautende Entscheidung des BGH. Unwissenheit hätte die Eltern vor der Strafe schützen können. (Filesharing, Tauschbörse)
Quelle: Golem

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