Verbraucherzentrale: Messtool der Bundesnetzagentur soll auch mit WLAN laufen

Bald können Internetverträge im Preis gemindert oder vorzeitig gekündigt werden, wenn die versprochene Datenrate nicht erreicht wird. Doch dabei gibt es noch Hürden. (VZBV, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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