Wettbewerbsrecht: Amazon muss "Sojamilch"-Angebote umgehend löschen

Plattformbetreiber wie Amazon müssen aktiv gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen, wenn diese in der Vergangenheit schon einmal aufgetreten sind. (Amazon, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem

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