Private Chats im Büro: Straßburger Richter klären, wann der Chef mitlesen darf

Über einen Messenger-Dienst beantwortete er Kundenanfragen, chattete aber auch mit der Verlobten. Der Arbeitgeber führte Protokoll und kündigte dem Mann – und ging damit zu weit.

Quelle: Heise Tech News

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