Spionagevorwurf: Cayla-Hersteller scheitert mit Antrag gegen BNetzA

Ist eine Pressemitteilung existenzgefährdend? Das Verwaltungsgericht Köln fand dies im Fall des umstrittenen Verbots der Puppe Cayla nicht. Im Hauptsacheverfahren soll es um die Gesetzmäßigkeit des Verbots selbst gehen. (Spielzeug, Datenschutz)
Quelle: Golem

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